Rechte und PflichtenWas Zeugen vor Gericht tun müssen – und wie sie geschützt werden

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Ein Schild mit der Aufschrift „Zeuge/Zeugin“ steht auf einem Tisch im Landtag.

Zeuginnen und Zeugen spielen im Rechtsstaat eine wichtige Rolle.

Zeugen sind wichtig für den Rechtsstaat. Sich zu melden, kann Überwindung kosten. Laura Neumann erklärt, wie Zeugen geschützt werden.

Wer Zeuge oder Zeugin eines Verbrechens wird, hat im darauffolgenden Strafprozess eine wichtige Rolle. Von den Zeugenaussagen kann es abhängen, ob Angeklagte verurteilt oder freigesprochen werden.

Zeugen sind deshalb verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen und wahrheitsgemäß auszusagen. Nur in Ausnahmefällen kommen sie um Angaben herum: Enge Angehörige von Angeklagten wie Ehepartner, Eltern oder Kinder müssen – wenn sie nicht wollen – im Prozess gar nicht aussagen und brauchen dies auch nicht näher zu begründen.

Ebenso sind sogenannte Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater berechtigt, ihr Wissen für sich zu behalten, das ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit anvertraut worden ist. Darüber hinaus muss sich niemand vor Gericht selbst belasten: Besteht die Gefahr, dass Zeugen selbst oder nahe Angehörige als Folge ihrer Aussage strafrechtlich verfolgt werden, müssen sie entsprechende Fragen nicht beantworten.

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In der Regel wird sich die Aussage vor Gericht als staatsbürgerliche Pflicht aber nicht vermeiden lassen. Weil es aber nun einmal um Straftaten geht, ist es insbesondere bei Gewaltdelikten verständlich, dass Zeuginnen und Zeugen ein ungutes Gefühl haben. Womöglich befürchten sie Drohungen oder gar Rache.

Kind als Zeuge: Vernehmung kann per Video stattfinden

Zum Schutz von Zeuginnen und Zeugen steht Gerichten und Ermittlungsbehörden eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung. Wenn zu befürchten ist, dass Zeugen gefährdet sind oder auf sie eingewirkt wird, können sie bereits in der polizeilichen Vernehmung statt ihrer vollständigen Wohnanschrift eine andere Adresse nennen, unter der sie erreichbar sind – etwa die der Anwaltskanzlei oder einer Opferhilfeeinrichtung. Erhält die Polizei im laufenden Verfahren Hinweise auf Zeugenbeeinflussung, analysiert sie die Gefährdungslage und ergreift gegebenenfalls entsprechende Schutzmaßnahmen, die von einer Gefährderansprache bis zu Polizeischutz reichen.

Im Rahmen der Hauptverhandlung wird ebenfalls geprüft, ob Zeugen gezielt Schutz brauchen. Grundsätzlich müssen Angeklagte zwar die Möglichkeit haben, während der Zeugenvernehmung anwesend zu sein und Fragen zu stellen, um sich hinreichend verteidigen zu können. Sollen aber Opfer von Sexualstraftaten und besonders schweren Gewalttaten oder auch Kinder vernommen werden, kann die Vernehmung ausnahmsweise getrennt durchgeführt und per Video in den Gerichtssaal übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass aufgrund des Aufeinandertreffens mit einem schwerwiegenden Nachteil für den Geschädigten zu rechnen ist. Manchmal erfolgt auch bereits im Ermittlungsverfahren eine Vernehmung durch den Richter, die dann aufgezeichnet und in der Hauptverhandlung abgespielt wird.

Gerichte können Zeugen von der Öffentlichkeit abschirmen

Bei Bedarf werden Zeuginnen und Zeugen, insbesondere wenn sie selbst Geschädigte einer Straftat sind, aber auch anderweitig unterstützt: Bei bestimmten Delikten können sich die Opfer nicht nur selbst als Nebenkläger anschließen, sondern auch die Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragen. Es gibt zahlreiche Hilfeeinrichtungen, die Opfer von Kriminalität beraten und unterstützen. Viele Gerichte verfügen über Zeugenberatungsstellen, die Betroffene über den Ablauf des Verfahrens informieren und sie auf Wunsch zum Gerichtssaal begleiten.

Gerichte verfügen überdies über organisatorische Möglichkeiten, Zeuginnen und Zeugen die Aussagesituation zu erleichtern: eigene Zugänge zum Gericht, etwa durch einen Seiteneingang, das Abschirmen durch mobile Wände vor dem Sitzungssaal. In der Verhandlung kann das Gericht Zuschauer, die Zeugen einschüchtern wollen, zurechtweisen oder aus dem Saal entfernen lassen.

Sich als Zeuge zu melden, kann Überwindung kosten

Dazu wird es aber nicht in jedem Verfahren kommen, in dem ein Zeuge sich unbehaglich fühlt, etwa wenn er gegen einen Nachbarn, eine Bekannte, einen Kollegen aussagen soll. Es wäre falsch, hier überzogene Erwartungen zu wecken.

Unbestreitbar wird es immer wieder Situationen geben, in denen es Überwindung kostet, sich als Zeuge zu melden. Es kann aber nicht genug betont werden, wie wichtig das für den Rechtsstaat und für die Aufklärung von Straftaten ist. Und vermutlich wünschen sich alle Verbrechensopfer, dass Zeugen dabei helfen, die Täter zu überführen.


Dieser Text ist eine Folge unserer Rechtskolumne „Recht & Ordnung“. In dieser Serie schreiben die Staatsanwältin Laura Neumann (Düsseldorf), die Kölner Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski sowie die Rechtsanwälte Thomas Bradler (Verbraucherzentrale NRW, Leiter Markt und Recht), Martin W. Huff (ehem. Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln), Tony Rostalski (Partner der Frankfurter Kanzlei Rettenmaier) und Christian Solmecke (Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.Legal). In ihren Kolumnen geben sie Auskunft zu oft kniffligen Fragen des Rechts, können aber keine Rechtsberatung bieten oder in konkreten Fällen den Gang zu einem Anwalt ersetzen. Haben Sie eine Frage an unsere Experten? Dann schreiben Sie uns eine Mail an: recht-und-ordnung@kstamedien.de

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