GerichtsurteilTroisdorfer Internet-Betrüger muss für mehr als zwei Jahre ins Gefängnis

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Auf dem Tisch eines Richters im Amtsgericht Siegburg stehen mehrere Gesetzestexte.

Ein 33 Jahre alter Troisdorfer ist vom Siegburger Schöffengericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstraße von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Dutzendfach hat ein mehrfach vorbestrafter Betrüger aus Troisdorf über das Internet an gutgläubige Kunden Autoteile verkauft, die er nicht besaß.

Bis zuletzt hatte der Angeklagte für ein mildes Urteil geworben: Die drei Wochen, die er Untersuchungshaft verbringen musste, weil er zum ersten Verhandlungstermin nicht erschienen war, seien die schlimmste Zeit seines Lebens gewesen, sagte der 33 Jahre alte Troisdorfer, der in Fußfesseln in Saal 38 des Siegburger Amtsgerichts geführt wurde. Dort musste er sich wegen gewerbsmäßigen Betrugs in zwölf Fällen verantworten. „Ich bin inzwischen Vater einer 14 Monate alten Tochter und bitte das Gericht und die Staatsanwaltschaft um die Chance, mein Leben zu ändern.“

Beim Schöffengericht unter dem Vorsitz von Amtsrichter Alexander Bluhm fand der technische Produktdesigner mit dieser eindringlichen Bitte allerdings nur wenig Gehör. Es verurteilte den mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten jetzt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung.

Troisdorfer Betrüger ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft 

Die Masche des Troisdorfers war immer die gleiche: In einem Kleinanzeigen-Portal oder dem Facebook Marketplace bot er Autoteile unter seinem eigenen Namen zum Kauf an. In den meisten Fällen Rücklichter für BMW-Modelle, gelegentlich aber auch ein Lenkrad, einen Handbremshebel oder Bremssysteme.

Die gutgläubigen Kunden überwiesen den Kaufpreis umgehend auf das Bankkonto des 33 -Jährigen oder sein Paypal-Konto. Die bestellte Ware bekamen sie allerdings nicht. Fast 6800 Euro erbeutete der Angeklagte in zwölf Fällen zwischen August 2022 und Mai 2023 zu einer Zeit, als er wegen Taten nach der gleichen Betrugsmasche bereits zu mehreren Geld- und einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Insgesamt sieben Einträge mit rund einem Dutzend Taten waren im Bundeszentralregister für den Troisdorfer Betrüger bislang hinterlegt.

„Sie haben es einfach nicht begriffen“, hielt Amtsrichter Alexander Bluhm dem Angeklagten in seiner Urteilsbegründung entgegen. „Sie haben exakt das Gleiche gemacht, wofür Sie schon mehrfach verurteilt wurden, und Sie haben es sogar gemacht, während die Bewährung lief.“

Gericht blieb unter gefordertem Strafmaß der Staatsanwatschaft

Für den Angeklagten spreche immerhin, dass er seine Taten in der Verhandlung unumwunden gestanden habe und so ein aufwendiges Verfahren habe vermieden werden können, zu dem Geschädigte aus dem gesamten Bundesgebiet, aus Polen, Österreich und der Schweiz als Zeugen hätten anreisen müssen. Strafmildernd könne auch gewertet werden, dass die Hemmschwelle bei dem 33-Jährigen mit jeder erfolgreichen Tat immer weiter gesunken sei.

Angesichts eines gesetzlichen Strafrahmens zwischen sechs Monaten und zehn Jahren für jede einzelne der zwölf angeklagten Taten sei eine Bewährungsstrafe aber undenkbar gewesen, so Blum. Allerdings blieb das Gericht mit seinem Urteil unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von zweieinhalb Jahren. „Ohne Ihr Geständnis hätten es aber auch leicht drei Jahre Freiheitsstrafe für sie sein können“, so der Amtsrichter.

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