MissbrauchsfallStadt Leverkusen rekrutierte den Angeklagten bei Wachdienst

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Bänke am Oulusee in der Nähe der Montanus-Realschule.

Bänke am Oulusee in der Nähe der Montanus-Realschule.

Der Hausmeister, der 2022 auf einer Bank am Oulusee eine Schülerin der Montanus-Realschule missbraucht haben soll, war bei einem Wachdienst angestellt.

Nach dem Bericht über den Schulhausmeister, der eine 15-jährige Schülerin der Montanus-Realschule sexuell missbraucht haben soll, teilt die Stadt Leverkusen als Schulträger mit, dass der Mann nicht bei der Stadt selbst, sondern bei einem Wachdienst angestellt gewesen sei.

Der Hausmeister, der Duisburger Ahmet B. (Name geändert), soll laut Anklage das Mädchen zuerst gezwungen haben, mit ihm zu einer Sitzbank an den Oulusee zu gehen. Dort soll er ihre Hand gegen ihren Willen auf seinen Intimbereich gelegt haben und ihr schließlich einen Kuss aufgenötigt haben, bei dem er mit seiner Zunge in ihren Mund eingedrungen sein soll. Ähnliche Taten haben andere Gerichte schon als Vergewaltigung eingeordnet und entsprechend hart bestraft.

Der Angeklagte war acht Wochen lang an der Montanus-Realschule

Eine Sprecherin der Stadtverwaltung teilt mit, dass der Einsatz externer Kräfte wie an der Montanus-Realschule nicht zur Regel gehörten. Das sei eine Ausnahme gewesen. Als viele Schüler der vom Hochwasser 2021 stark beschädigten Opladener Theodor-Heuss-Realschule nach Steinbüchel zur Schule haben gehen müssen, sei es dort zu Beschwerden darüber gekommen, dass die Hausmeisterkapazität nicht ausreiche. Eine schnelle Lösung sei es gewesen, einen Wachdienst zu beauftragen. Nach einer Ausschreibung sei Ahmet B. an die Schule gekommen. Der Mann sei bis zum Tattag acht Wochen in der Schule eingesetzt gewesen. 

Ob der Schulhausmeister einschlägige Vorstrafen im Strafregister stehen hat, ist bisher nicht bekannt. Die vom Wachdienst eingesetzten Kräfte müssten alle sechs Monate ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, so die Stadtsprecherin. Auf Nachfrage teilt sie mit, dass die Stadt selbst das Führungszeugnis nicht kontrolliert habe. Unbekannt bleibt, ob der Angeklagte auch an anderen Schulen eingesetzt wurde und sich dort womöglich weiterer Straftaten schuldig gemacht haben könnte; das hat die Stadtverwaltung zwar bei dessen ehemaligem Arbeitgeber nachgefragt, aber der Wachdienst habe dazu keine Angaben machen können, so die Auskunft. 

Neben diesem Fall in Steinbüchel gebe es nur einen weiteren Einsatzort eines externen Wachdienstes an einer Leverkusener Schule. Seit etwa eineinhalb Jahren sei eine Mitarbeiterin eines Wachdiensts mit einer halben Stelle am Standort Merzigerstraße an der Grundschule Morsbroicherstraße eingesetzt. Nach dem Vorfall in Steinbüchel habe man bewusst eine Frau ausgewählt.

Zukünftig beabsichtige die Stadtverwaltung, gänzlich auf eine solche Lösung zu verzichten, vielmehr diese Stellen selbst mit Hausmeistern oder Hausmeisterinnen zu besetzen. 

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